Wann und wie werde ich Mitglied ?
Auszug aus der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssportund das Funktionstraining vom 01. Januar 2022: (Die gesamte Rahmenvereinbarung ist unter dem Menuepunkt "Dokumente & Info´s zu finden.)

Die Rehabilitationsträger empfehlen eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis, um die eigenverantwortliche
Durchführung des Rehabilitationssports udn Funktionstrainigs zu fördern und nachhaltig zu sichern.
Eine Mitgliedschaft in der Gruppe, Selbsthilfegruppe oder im Verein ist jedoch
für die Teilnahme am Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining für die Dauer
der Verordnung zu Lasten eines Rehabilitationsträgers nicht verpflichtend.

Falls Sie eine Mitgliedschaft wünschen,
sind folgende drei Punkte sind zu beachten!
Warum Mitgliedschaft im Verein
Der Ambulante Reha-Sport für Herz, Lunge und Orthopädie Bad Freienwalde e. V. (im Folgenden: ARS Bad Freienwalde e. V.) ist ein registrierter und zertifizierter gemeinnütziger Verein. Er trägt sich von Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen, Spenden und Vergütungen der Reha-Leistungen durch die Kostenträger. Der Verein ist Mitglied im Landes-/Kreissportbund (LSB/KSB), im Behindertensportbund Brandenburgund (BSB)im Landesverband Brandenburg der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitation und Prävention von Herz- Kreislauferkrankungen LVB DGPR). Als Mitglied kann man neben den Reha-Sportstunden an allen weitergehenden Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.
Die ärztliche Verordnung

... für Herzsport oder Lungensport oder Orthopädiesport (Stütz- und Bewegungsapparat) ist unbedingte Voraussetzung für die Beantragung der Mitgliedschaft im ARS Bad Freienwalde e. V.
Es gibt zwei mögliche Verordnungen:
Patienten, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben und für die die Reha-Maßnahmen das Ziel haben, dass sie wieder in das Berufsleben zurückkehren können, bekommen in der Regel schon eine Verordnung von der Reha-Einrichtung für 6 Monate Herzsport (Kostenträger ist die Rentenversicherung). *Link zum Muster*
Alle anderen Patienten benötigen eine Verordnung durch ihren Haus- oder Facharzt auf Vordruck Nr. 56 (Kostenträger ist die jeweilige Krankenkasse) *Link zum Muster*
Beide Verordnungen sind von dem zuständigen Kostenträger zu bestätigen.
Für die Reha-Leistungserbringung erhält der Verein eine Vergütung je Übungseinheit und Mitglied.

Befundbericht und regelmäßige
Ergometeruntersuchung

Die DGPR hat bundeseinheitliche Formulare herausgegeben, die vom Haus- oder Facharzt auszufüllen sind. An Hand dieser Dokumentation erfolgt die Einordnung in eine Herzsport-Leistungsgruppe entsprechend den individuellen medizinischen Erfordernissen. Die Erstbefunde sollen nicht älter als 6 Monate sein, was in der Regel nach einer Anschlußheilbehandlung der Fall ist. Ergometerkontrolluntersuchungen müssen jährlich einmal erfolgen; so kann auch der Effekt des Reha-Sportes eingeschätzt werden.
Die DGPR beabsichtigt, die Dokumentation für eine bundesweit angelgte wissenschaftliche Studie über die Wirksamkeit des koronaren Herzsportes zu verwenden.
*Link zum Formular Untersuchungsbogen*
*Link zum Formular Ergometeruntersuchung*

*Link zum Formular Ergometer-Kontrolluntersuchung (1*jährlich)

Detailinformationen zur Ergo-Kontrolluntersuchung für Ärzte und Mitglieder
Wenn es die Gruppenstärke in der Orthopädie-Sportgruppe zulässt, kann man auch ohne ärztliche Verordnung als Mitglied aufgenommern werden (gilt nicht für KHK-Patienten). Es ist es auch möglich, "Förderndes Mitglied" des Vereins zu werden (s. Satzung).
Hier kann man sich anmelden!
Wenn sie kein Mitglied werden und dennoch unseren Verein unterstützen wollen, können Sie das gerne mit einer Spende zum Ausdruck bringen.
Benutzen Sie dazu das Spendenformular!
Ein Eintrag in das unten stehende Kontaktformular hat nur informatorischen Charakter!

Sie können sich aber hier schon die verbindlichen Anmeldeunterlagen herunterladen:
Antrag auf Vereinsmitgliedschaft als ausfüllbares PDF_Dokument ===>>>
Aufnahmedaten Rehasport-Teilnahme ohne Vereinsmitgliedschaft als ausfüllbares PDF_Dokument ===>>>
Persönliche Bestätigung; ist in jedem Fall zu unterschreiben! ===>>>
Pulskarte ===>>>

zum Textanfang
Die Punkte 2 und 3 gelten gleichermaßen für Anträge zum Rehasport ohne Mitgliedschaft (Reha-Kunden).
ERGO-KONTROLLUNTERSUCHUNGEN

Alle Herzsportmitglieder sind angehalten, sich halbjährlich einer Ergometer-Kontrolle zu unterziehen. Dafür wurde ein Formblatt ausgegeben.

Für die Erstverordnung des ambulanten Herzsportes und die Kontrolluntersuchungen ist vom untersuchenden Kardiologen eine Einschätzung der Belastbarkeit und das Maß aller Dinge, der Trainingspuls, vorzugeben.

Danach werden die Patienten in drei Leistungsgruppen eingeteilt.

Leistungsgruppe I = bis 0,5 Watt/kg Körpergewicht

Der Patient ist physisch und psychisch sehr gering belastbar.

Ziel: Kompetenz für selbstbestimmtes Leben. Vermeidung der Pflegebedürftigkeit. Therapie: Ergometertraining bis 25 W, Koronarsport (Hockergymnastik), Spaziergänge 1 km in 30 Minuten

Leistungsgruppe II = von 0,5 bis 1,0 Watt/kg Körpergewicht

Der Patient ist physisch und psychisch nur gering belastbar.

Ziel: Erreichen einer Leistungsfähigkeit, die leichte körperliche Arbeit in Beruf und Haushalt zulässt. Therapie: Ergometertraining bis 50 W, Koronarsport , Wanderungen 3 bis 4 km in einer Stunde

Leistungsgruppe III = bis 1,0 bis 1,5 Watt/kg Körpergewicht

Der Patient ist physisch und psychisch stabil.

Ziel: Erreichen einer Leistungsfähigkeit, die mittelschwere körperliche Arbeit in Beruf und Haushalt zulässt. Therapie: Ergometertraining bis 75 W, Koronarsport , Wanderungen und Walking 5 bis 5,5 km in einer Stunde, Wassergymnastik und Schwimmen.