Satzung
§1 Name, Vereinslogo, Sitz und Geschäftsjahr
(1.1) Der Verein trägt den Namen
Ambulanter Reha-Sport für Herz, Lunge und Orthopädie Bad Freienwalde e.V.
Zulässige Abkürzung des Vereinsnamens: ARS Bad Freienwalde e. V.
(1.2) Der ARS Bad Freienwalde e.V. führt als sein Logo:
Die Verwendung des Stadtwappens von Bad Freienwalde
im Logo des ARS Bad Freienwalde e. V. wurde von Amtswegen genehmigt.
(1.3) Der ARS Bad Freienwalde e.V. hat seinen Sitz in D-16259 Bad Freienwalde.
(1.4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(1.5) Der ARS Bad Freienwalde e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) unter der Nummer VR 4848 eingetragen.
Datenschutzordnung und Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO
im ARS Bad Freienwalde e. V.
Präambel
Der Ambulante Herz- und Behindertensportverein Bad Freienwalde e. V. entstand 1996 aus den beiden Selbsthilfegruppen- Herzsportgruppe und Behindertensportgruppe. Mit der Erweiterung des Vereins bestehen heute 3 Herzsport- zwei Lungensport- und eine Orthopädie- Selbsthilfegruppe, die seit der Umbenennung in ARS Bad Freienwalde e. V. per 01.01.2019 unter dem Dach des Vereins tätig sind. Die Selbsthilfe ist für den ARS Bad Freienwalde e. V. eine Maxime für die ehrenamtliche Vereinsarbeit, Organisation und Durchführung des Reha-Sports.
Das Wesen der Selbsthilfe ist dadurch gekennzeichnet, dass sich Gleichbetroffene auszutauschen, sich weiterzuhelfen. Selbsthilfe bietet Unterstützung, Beratung und gibt allen chronisch kranken und behinderten Menschen eine starke Stimme nach außen. Selbsthilfe bedeutet gerade nicht “Hilf dir Selbst!”, sondern “Wir für mich. Selbsthilfe macht mich stark.”
In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen, die ähnliche Probleme, Süchte, Krankheiten oder Behinderungen haben und sich dadurch im täglichen Leben eingeschränkt fühlen. Durch gegenseitige Unterstützung und Motivation werden die Lebensumstände verbessert und Wege erarbeitet, die ein zufriedeneres Leben ermöglichen. Selbsthilfegruppen gibt es für Betroffene selber, aber auch für deren Familien und Angehörige. Sie dienen dem Erfahrungs- und Informationsaustausch, der gegenseitigen emotionalen Unterstützung und Motivation. Selbsthilfegruppen werden meist ehrenamtlich von engagierten Betroffenen geleitet. Selbsthilfegruppen sind oftmals Teil von regionalen oder bundesweiten Selbsthilfeorganisationen und Vereinen. Auch hier gilt: “Gemeinsam sind wir stark!”. Beratungstelefone, Broschüren, Veranstaltungen – all dies lässt sich nur auf die Beine stellen, wenn ein größerer Selbsthilfeverband dahintersteht.
Der ARS Bad Freienwalde e. V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Reha-Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der ARS Bad Freienwalde e. V. verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Vereinsmitgliedern und Reha-Kunden (im weiteren Mitglieder genannt), Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Reha-Sportbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten differenziert in unterschiedlichen Kategorien von Personen (Teilnehmer, Übungsleiter, Vorstand, Ärzte).
§2 Allgemeine Verbandszugehörigkeit
Der ARS Bad Freienwalde e.V. ist Mitglied in folgenden übergeordneten Verbänden und Vereinen:
Durch die Zugehörigkeit zu den vorgenannten Verbänden und Vereinen sind der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz sowie die fachliche Qualifikation, Zulassung und Zertifizierung gewährleistet.
§3 Reha-Sportgruppen und Voraussetzungen
(3.1) Der ARS Bad Freienwalde e.V. ist in Sportgruppen für Herz-, Lungen- und Orthopädie-Sport untergliedert.
(3.2) Die Sportgruppen führen den Sport selbständig durch und werden von qualifizierten Übungsleitern geleitet, die von den jeweilig zuständigen Landesverbänden des Behindertensportverbands (DBS) und der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz- Kreislauferkrankungen (DGPR) ausgebildet, lizenziert und zertifiziert worden sind.
(3.3) Für die verordneten Reha-Herzsportstunden sind die Anwesenheit eines Notfallmediziners sowie das Vorhandensein einer medizinischen Notfallausrüstung vorgeschrieben nach Maßgabe der DGPR.
Der ARS Bad Freienwalde e. V. verfügt über eigene Notfallausrüstungen.
(3.4) Der ARS Bad Freienwalde e.V. kann nur Rehabilitationssport und Funktionstraining in dem Umfang anbieten, wofür die lizenzierten Übungsleiter und die Sportgruppen zertifiziert sind und der Verein als Rehabilitationsträger anerkannt wurde.
Für die Durchführung und Abrechnung des ärztlich verordneten Rehabilitationssportes und Funktionstrainings sind die geltenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, des Bundesverordnungsgesetzes sowie weiteren einschlägigen Bestimmungen und die jeweils geltenden Fassungen der Rahmenvereinbarungen zwischen den Kostenträgern und der DGPR sowie dem DBS verbindlich umzusetzen.
(3.5) Bei nachgewiesener Qualifikation können Übungsleiter, die Mitglied des ARS Bad
Freienwalde e. V. sind, auch Präventiven Gesundheitssport anbieten und durchführen.
Vom Verein erhalten sie dafür direkt keine Übungsleiterentschädigung oder
anderweitige Vergütung.
Im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung können sie über den Verein lizenziert und zertifiziert werden und die Leistungsabrechnung durchführen. Dabei dürfen für die Organmitglieder des Vorstandes keine zusätzlichen Arbeiten entstehen.
§4 Status, Aufgaben und Zweck des ARS Bad Freienwalde e.V.
(4.1) Der ARS Bad Freienwalde e.V. ist politisch, konfessionell und weltanschaulich neutral.
(4.2) Zweck ist die Organisierung und Durchführung des ambulanten Reha-Sportes zur Förderung und Stabilisierung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie Maßnahmen zur sozialen Integration.
(4.3) Zusammenwirken mit allen den Reha- und Behindertensport fördernden Institutionen, Behörden, Verbänden und Organisationen.
(4.4) Aufgaben
Hallenordnungen
§5 Zweck/Gemeinnützigkeit
(5.1) Zweck der Körperschaft ist die Entwicklung und Durchführung des Behindertensportes unter Wahrung humanistischer, sozialer, kultureller Förderung und ökologischer Interessen.
(5.2) Der ARS verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
(5.3) Der ARS Bad Freienwalde e.V. ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5.4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder (in ihrer Eigenschaft als Mitglied) erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§6 Mitgliedschaft
(6.1) Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
· Mitglied des ARS Bad Freienwalde e. V. kann jede Person werden, die Kriterien einer Behinderung im Sinne des Gesetzes erfüllt, von Behinderungen bedroht ist und eine ärztliche Verordnung für Reha-Sport vorweisen kann oder sich ehrenamtlich für die satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins einbringt (das gilt insbesondere für Übungsleiter und betreuende Mediziner).
Personen, die am ambulanten Reha-Sport auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung teilnehmen und die Satzung des ARS Bad Freienwalde e. V. anerkennen, können, müssen aber nicht Mitglied werden.
· Ausnahmen sind in begrenztem Rahmen möglich, sofern diese dem Integrationsanliegen des ARS Bad Freienwalde e. V. entspricht.
(6.2) Die Mitgliedschaft im ARS Bad Freienwalde e. V. erlischt durch
(6.3) Eine Streichung kann erfolgen, wenn das Mitglied durch eigenes Verschulden nicht fristgerecht den Beitrag bezahlt hat. Die Fristen sind in der Finanzordnung geregelt.
Die Streichung wird durch den Vorstand beschlossen.
(6.5) Ein Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn das Mitglied in grobem Maße gegen die Satzung des ARS Bad Freienwalde e. V. verstoßen hat. Bei Streitigkeiten entscheidet die Mitgliederversammlung.
Wenn ein Mitglied, wie auch ein Nicht-Mitglied (Reha-Kunde) bei bestehender Verordnung zu selten (oder nicht mehr) das Reha-Sportangebot in Anspruch nimmt (wobei die Gründe dafür von sekundärer Bedeutung sind) und damit verfügbare Kapazität blockiert, kann ein Ausschluss vom Reha-Sport und der Mitgliedschaft ausgesprochen werden, so wie es in den Vereinbarungen zum Rehasport zwischen den Verbänden und Kostenträgern geregelt ist.
Einem Mitglied steht alternativ die Möglichkeit frei eine passive Mitgliedschaft zu beantragen s. (6.10).
(6.6) Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt:
(6.7) Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet:
· beim Reha-Sport und Vereinszusammenkünften sich sportlich fair, hilfsbereit, kameradschaftlich und ehrlich zu verhalten,
(6.8) Ehrenmitgliedschaft
Besonders verdienstvolle Mitglieder des ARS Bad Freienwalde e. V. und ehrenamtlich den Verein unterstützende Personen können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Über die Ehrenmitgliedschaft wird eine Urkunde ausgestellt.
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
(6.9) Förderer des Vereins
Personen, die den ARS Bad Freienwalde e. V. als Förderer finanziell unterstützen wollen, können als „Förderndes Mitglied“ aufgenommen werden; mit allen Rechten und Pflichten eines regulären Mitgliedes.
Sie legen jedoch nach eigenem Ermessen ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag (finanzielle Förderung) fest.
(6.10) Passive Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am aktiven Reha-Sport teilnehmen dürfen (auch vorübergehend über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten), können den Wechsel von einer aktiven in eine passive Mitgliedschaft beantragen. Damit bleibt die Vereinsmitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten eines regulären Mitgliedes ausgenommen der regelmäßigen Teilnahme am Reha-Sport (Hauptanliegen des Vereins) bestehen. Dafür ist nur der reguläre Mitgliedsbeitrag zu bezahlen; die Höhe wird in der Finanzordnung geregelt.
(6.11) Datenschutz
Der ARS Bad Freienwalde e. V. verfügt über eine Datenschutzerklärung.
(6.12) Ehrungen
Neben der Ehrung durch Aufnahme als Ehrenmitglied können Ehrungen erfolgen für
Außer der vereinsinternen Auszeichnung sollte auch die Ehrenordnung der übergeordneten Vereine und Verbände zur Anwendung herangezogen werden. Eine Ehrung sollte in der Regel in einer Mitgliederversammlung oder zu einem anderen würdigen Anlass vollzogen werden.
§7 Finanzen
(7.1) Bei der Aufnahme eines neuen Vereinsmitgliedes hat der Antragsteller einen Aufnahmebeitrag zu entrichten; ausgenommen hiervon ist die Aufnahme eines „Förderndes Mitgliedes“.
(7.2) Von den Mitgliedern wird ein Mitgliederbeitrag erhoben, ausgenommen hiervon sind Ehrenmitglieder und „Fördernde Mitglieder“.
(7.3) Die Mitgliederversammlung beschließt eine Finanzordnung, in der die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Höhe des Aufnahmebeitrages und die Zahlungsfristen geregelt sind.
Die Finanzordnung, insbesondere die Beitragssätze und Zahlungsfristen können nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
Die Finanzordnung regelt die Grundsätze der Mittelbeschaffung (Einnahmen) und der Mittelverwendung (Ausgaben) im Sinne dieser Satzung sowie die materiellen Verantwortlichkeiten.
(7.4) Der Vorstand beschließt für jedes Geschäftsjahr einen Finanzplan.
(7.5) Eingezahlte Beiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen sind Eigentum des ARS Bad Freienwalde e.V. Sie dürfen nur für Vereinszwecke genutzt werden. Bei Austritt eines Vereinsmitgliedes erfolgt keine Rückzahlung.
(7.6) Werden Vereinsmittel für Veranstaltungen ausgegeben, hat ein nicht teilnehmendes Mitglied keinen Anspruch auf äquivalenten finanziellen Ausgleich.
§8 Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit, Aufwendungsersatz,
bezahlte Mitarbeit
(8.1) Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
(8.2) Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) auf Beschluss des Vorstandes ausgeübt werden.
(8.3) Die Entscheidung über eine Vergütung der Vereinstätigkeit nach Abs. (8.2) trifft der Vorstand des ARS Bad Freienwalde e. V.; gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.
(8.4) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz soll möglichst zeitnah geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.
(8.5) Vom Vorstand des ARS Bad Freienwalde e. V. können per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Grenzen über die Höhe des Aufwendungsersatzes festgesetzt werden.
(8.6) Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Vorstand des
ARS Bad Freienwalde e. V. erlassen und geändert werden kann.
§9 Organe des ARS Bad Freienwalde e. V.
(9.1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt und zwar spätestens innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres.
Sie wird vom Vorstand unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin einberufen.
Jedes Mitglied ist teilnahmeberechtigt und wird dazu schriftlich per einfachem Brief bzw. E-Mail sowie über die
Homepage www.ars-badfrw.de eingeladen.
(9.1.1) Aufgaben der Mitgliederversammlung
· Bei einer Vorstandswahl sind der Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und Kassenprüfer in namentlicher offener Direktwahl zu wählen. Alle anderen Organmitglieder (Vorstandsmitglieder) können in einem Wahlgang (in einer Blockwahl) gewählt werden.
· Die Mitgliederversammlung kann bei mehrheitlichem Beschluss auf eine geheime, schriftliche Wahl bestehen. Dies muss aber bei einer Mitgliederversammlung im Vorjahr einer Wahlversammlung erfolgen, damit sich der Vorstand organisatorisch darauf vorbereiten kann.
(9.1.2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag einzuberufen, wenn 1/3 der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
(9.1.3) Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß, insbesondere fristgerecht einberufen wurde.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
(9.1.4) Versammlungsleiter und Wahlleiter ist der Vorsitzende oder von ihm autorisierte Vereinsmitglieder, es sei denn, es könnte zu einem Interessenkonflikt kommen und die Mitgliederversammlung bestimmt eine andere Person zum Wahlleiter.
(9.1.5) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
(9.2) Der Vorstand
Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, die den ARS Bad Freienwalde e. V. gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Es besteht Einzelvertretungsbefugnis.
In den erweiterten Vorstand sind neben dem Vorstand nach§ 26 BGB weitere Mitglieder zu wählen, damit alle Aufgabenbereiche abgesichert werden.
Die Anzahl der Mitglieder im Vorstand ist so zu bemessen, dass alle Reha-Sportgruppen repräsentativ vertreten sind.
Der Vorstand ist berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die für eine ordnungsgemäße Vereinsführung und Reha-Sportdurchführung (Hauptaufgabe des Vereins) notwendig sind.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 seiner Mitglieder anwesend sind.
Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit die Stimme des stellvertretenden Vorsitzenden.
(9.3) Scheidet ein Vorstandsmitglied nach §26 BGB, also dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden oder ein Kassenprüfer aus, ist in einer Mitgliederversammlung die Nachwahl für die zu ersetzende Funktion vorzunehmen. Bis zur Nachwahl bleibt der bestehende Vorstand im Amt. Eine Änderung im Vorstand nach §26 BGB ist notariell beglaubigt beim Vereinsregister anzeigepflichtig.
Alle anderen Organämter können durch Vorstandsbeschluss ersetzt, neubesetzt oder erweitert werden. Derartige Personaländerungen sind in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung bekanntzugeben und zu begründen.
Der Vorsitzende, stellvertretenden Vorsitzenden und Kassenprüfer sind in namentlicher, offener Direktwahl zu wählen. Alle anderen Organmitglieder (Vorstandsmitglieder) können in einem offenen Wahlgang (in einer Blockwahl) gewählt werden.
Die Amtsperiode des Vorstandes ist nicht befristet.
(9.4) Die Kassenprüfer
Es sind zwei Kassenprüfer zu wählen.
Die Kassenprüfer sind ein vom Vorstand unabhängiges Kontrollorgan. Kassenprüfer können nicht Mitglied des Vorstandes sein. Die Kontrolle der Kassenprüfer erstreckt sich unter Einbeziehung aller Belege auf die rechnerische Richtigkeit der Kassengeschäfte des ARS Bad Freienwalde e.V.; sie kann stichprobenartig oder vollständig für das zu prüfende Geschäftsjahr erfolgen.
Die Kassenprüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben- es sei denn- es werden bei der Prüfung Ausgaben aufgedeckt, die für nicht satzungsgemäße Zwecke gemacht worden sind.
Die Kontrolle hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Die Kassenprüfer haben über die Ergebnisse ihrer Kontrolle schriftlich den Vorstand zu informieren und bei Unregelmäßigkeiten auf deren Beseitigung hinzuweisen. Die Kontrollergebnisse sind in der Mitgliederversammlung vorzutragen und auszuwerten.
§10 Stimmrecht und Wahlrecht
Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht. Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Gewählt werden können alle volljährigen und geschäftsfähigen Mitglieder des ARS Bad Freienwalde e. V.
§11 Auflösung des ARS Bad Freienwalde e.V.
Bei der Auflösung des ARS Bad Freienwalde e. V. erfolgt die Liquidation durch den amtierenden Vorstand.
Bei der Auflösung des ARS Bad Freienwalde e. V. fällt das Vereinsvermögen an die Stadtverwaltung Bad Freienwalde, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke insbesondere für Belange Behinderter einzusetzen hat.
Die vorliegende Fassung 2018 der Vereinssatzung wurde von der Mitgliederversammlung am 23.10.2018 bestätigt und beschlossen.
Die Urfassung wurde am 08.11.1996 in Bad Freienwalde von der Gründungsversammlung beschlossen.
2. Im Rahmen der Erfassung verarbeitet der Verein insbesondere die Daten der Mitglieder gem. Aufnahmeformular. Weiterhin werden medizinische Daten wie Verordnungen, Befundberichte von Ärzten und Einrichtungen der stationären Rehabilitation, Ergometer-Untersuchungen und weitere für den durchzuführenden Reha-Sport relevante Daten erfasst und verarbeitet.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden werden personenbezogene Daten nur für Lizenz- und Versicherungsangelegenheiten weitergegeben.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, im Internetauftritt veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Übungsleiterinnen und Übungsleiter und der betreuenden Ärzte mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Mitgliederverwaltung zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern und/oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein vereinseigene E-Mail-Accounts ein, die im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen sind.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 8 Datenschutzbeauftragter
Da im Verein in der Regel weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält die Webseite https://www.ars-badfrw.de Die Zuständigkeiten dafür sind im Impressum festgelegt.
2. Das für die Öffentlichkeitsarbeit zuständige Vorstandsmitglied ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand am 11.01.2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO
Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.
1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter:
ARS Bad Freienwalde e. V., Lange Wiese 24; 16259 Bad Freienwalde, gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB, Herr Wilfried Oesterreich und Herr Michael Decker;
E-Mail: info@ars-badfrw.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:
Der Verein muss keinen Datenschutzbeauftragten haben.
3. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
Die personenbezogenen Daten werden für die Mitglieder und Reha-Kunden verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Sportbetriebes).
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Medien übermittelt.
4. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und um die Teilnahme am Reha-Sport ohne Vereinsmitgliedschaft (Reha-Kunde) (im weiteren als Mitglied genannt).
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Medien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Aktivitäten des Vereins veröffentlicht.
5. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten werden in einzelnen Fällen z. Bsp. zum Erwerb einer Lizenz an den jeweiligen Landesfachverband weitergegeben.
Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden im Fall des Beitragseinzugs an die jeweilige Bank weitergeleitet.
6. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Gruppe, besondere sportliche Aktivitäten oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen zugrunde.
Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.
7. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
8. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen der Aufnahme als Mitglied erhoben.
Ende der Informationspflicht
Stand: Januar 2019